Pfarramt
Öffnungszeiten des Pfarrbüros
Mo. - Mi. 9.00 - 12.00 Uhr
Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
Do. 16.00 - 18.00 Uhr
Pfarrsekretärin: Frau Elke Dax
Tel.: (+43 1) 486 31 52-11 (Fax DW 18)
Email: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Anmeldung zur . . .
. . . Taufe
Anmeldung in der Pfarrkanzlei: Mo., Di., Mi. 9.00 - 12.00 Uhr, Do. 16.00 - 18.00 Uhr, Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
Terminvereinbarung mindestens 3 Wochen vorher,dabei wird auch das Taufgespräch ausgemacht.
Dafür brauchen Sie:
- Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes
- Taufscheine und Heiratsurkunde/Trauungsschein der Eltern, des Paten/der Patin, wenn verheiratet auch Trauungsschein (muss römisch katholisch, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein)
Wenn die Taufe nicht in unserer Pfarre stattfinden soll, erhalten Sie nach der Anmeldung die Tauferlaubnis für die Taufpfarre.
Wenn die Sühnekirche nicht ihre Wohnpfarre ist, brauchen wir die Tauferlaubnis ihrer Heimatpfarre.
. . . Erstkommunion
Zur Erstkommunion sind röm.kath. Kinder ab der zweiten Schulstufe eingeladen. Die Anmeldung erfolgt mit Taufschein in unserer Pfarre.
Wenn Sie nicht in unserer Pfarre wohnen, verständigen Sie bitte auch Ihre Wohnpfarre.
. . . Firmung
Zur Firmvorbereitung in unserer Pfarre im Arbeitsjahr 2010/2011 sind Jugendliche des Geburtsjahrgangs 1996 (und älter) eingeladen.
Geleitet wird die Firmvorbereitung durch unsere Pastoralassistentin Monika Harrer (Tel: 486 31 52 DW 13). Voraussetzung für den Empfang der Firmung ist die Teilnahme am Religionsunterricht.
Der 2. Informationsabend findet am Freitag, 10. Juni um 18.30 Uhr im Pfarrsaal, Alszeile 7, statt.
Die Dekanatsfirmung feiern wir am Sonntag, 18. September 2011 um 10.00 Uhr. Firmspender ist Weihbischof Krätzl
. . . Hochzeit/Trauung
Anmeldung in der Pfarrkanzlei: Mo., Di., Mi. 9.00 bis 12.00 Uhr, Do. 16.00 - 18.00 Uhr, Fr. 10.00 bis 12.00 Uhr
Mindestens ein Partner muss röm.kath. sein. Wenn Sie schon einmal verheiratet waren:
Im Pfarramt nachfragen, ob eine kirchliche Ehe möglich ist und welche Dokumente für Ihren Fall notwendig sind.
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Dokumente |
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Brautleute |
Meldezettel, Taufscheine und Geburtsurkunden |
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Trauzeugen |
für die Trauzeugen gibt es keine besonderen Vorschriften |
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weiters zu beachten |
Bei gemeinsamen und/oder Kindern aus einer anderen Beziehung: Taufschein bzw. Geburtsurkunde der Kinder |
. . . Beichte und Aussprache
Beichtgelegenheit
- Samstag: 18 Uhr
- Sonntag: 8 Uhr und 9.15 Uhr
- oder nach telefonischer bzw. persönlicher Vereinbarung.
. . . Krankensalbung
Die Krankensalbung ist bei schwerer Erkrankung sinnvoll und möglich. Sie dient als Stärkung des Kranken und ist mit einem Gebet zur Gesundung verbunden.
Sie soll nicht als Sakrament "noch geschwind vor dem Sterben" verstanden werden!
Bitte um telefonische oder persönliche Terminvereinbarung mit der Pfarre.
. . . Krankenkommunion
Wir bitten um telefonische oder persönliche Terminvereinbarung mit der Pfarre, wenn Sie die Krankenkommunion empfangen möchten.
. . . Wiederaufnahme
Die Wiederaufnahme in die röm.kath. Kirche ist prinzipiell in jedem Pfarramt möglich (unabhängig vom Wohnsitz). Voraussetzung ist eine klare und dauerhafte Entscheidung, zur Gemeinschaft der röm.kath. Kirche zu gehören.
Dokumente:
- Taufschein mit Austrittsmeldung
- eventuell: kirchlicher Trauschein.
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
In unserer schnellebigen und von vielen Aktivitäten geprägten Zeit hat der Tod im Denken der Menschen keine Zeit und keinen Platz mehr. Bei allem Schmerz und aller Trauer sind wir Christen uns gewiß, daß der Tod keinen Endpunkt des Lebens, keinen Stillstand sondern nur den Übergang vom irdischen in ein neues Leben markiert. Daher sind Trauer und Schmerz nur ein Aspekt im Angesicht des Ablebens, die Freude über das Vorausgehen des/der Verstorbenen in das Ewige Leben ist uns Trost und Zuversicht. Im Trauerfall sind viele Behördenwege zu absolvieren....

Eucharistische Anbetung